Ich bin erkrankt bzw. hatte einen Unfall und kann deshalb nicht zur Arbeit kommen. Was muss ich tun?
Die Meldepflicht steht ganz oben auf der To-do-Liste. Ich habe dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber ehestmöglich über meine Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt wird. Dafür gibt es grundsätzlich keine Formvorschriften. Wichtig ist: Die Nachricht muss ankommen, was im Fall des Falles auch belegbar sein sollte. Und die Krankmeldung muss bei der richtigen Person landen. Chef, Vorgesetzter oder Personalbüro sind immer möglich, der Arbeitskollege nur dann, wenn er die Meldung entsprechend weiterleitet. Die Konsequenz der verspäteten oder unterlassenen Meldung: Verlust des Entgeltanspruches für die Dauer der Säumnis. Eine Entlassung kann nur bei besonderen Erschwernisgründen berechtigt sein, zum Beispiel wenn ein sehr wichtiger Termin ohne zumutbare Meldung nicht eingehalten wird.

Was ist eine Krankenstandsbestätigung?
Dabei handelt es sich um eine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Kassenarzt, womit der Krankenstand auch beim  Krankenversicherungsträger aktenkundig wird. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht oder nicht ohne Gefahr der (weiteren) Schädigung der Gesundheit erbringen kann.

Wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung vorlegen?
Rechtlich verpflichtet bin ich dazu nur, wenn ich im konkreten Einzelfall zur Vorlage aufgefordert werde. Nur dann kann die Säumnisfolge des Verlustes des Entgeltanspruches eintreten. Im Arbeitsvertrag oder in internen Richtlinien aufgestellte  Regeln (z.B. eine Krankenstandsbestätigung muss ab dem dritten Tag vorgelegt werden) stellen nur Ordnungsvorschriften dar. Diese einzuhalten ist wohl in der Regel sinnvoll, aber nicht rechtlich verpflichtend.

Was muss die Krankenstandsbestätigung enthalten?
In ihr müssen Beginn des Krankenstandes, die voraussichtliche Dauer und die Ursache angeführt werden. „Ursache” bezieht sich auf die Unterscheidung Krankheit oder Unfall, nicht jedoch auf die Diagnose. Eine solche muss dem Arbeitgeber auch nicht  mitgeteilt werden. Die Frage des Dienstgebers, wann man mit dem Arbeitnehmer wieder rechnen kann, wird man oft bedenkenlos beantworten können, man muss es aber nicht. In manchen Fällen würde die Antwort viel zu tief in die Privatsphäre eingreifen, weshalb sie grundlos abgelehnt werden darf.

Was darf ich im Krankenstand tun?
Das hängt von der Erkrankung ab. Verboten ist alles, was der Genesung abträglich ist. Beispiel: Bei der Lungenentzündung kann Mountainbiken einen Entlassungsgrund darstellen, beim Burnout Therapiefunktion haben. Arbeitsrechtlich ist auch der Aufenthaltsort während des Krankenstandes so zu beurteilen. Gegenüber dem Krankenversicherungsträger ist ein anderer Aufenthalt als am Hauptwohnsitz zu melden, ein Aufenthalt im Ausland bedarf einer Genehmigung.

 

Quelle: LAK NÖ