In Österreich wird rückwirkend ab November 2023 ein neuer Zuschuss eingeführt, das sogenannte „Sonderwochengeld“. Dieser Zuschuss soll werdende Mütter finanziell entlasten, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden.

Die Bundesregierung wird nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs einen neuen Zuschuss auf den Weg bringen. Aktuell haben Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden, jedoch kein aktives Kinderbetreuungsgeld beziehen, keinen Anspruch auf Wochengeld. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regelung als Verstoß gegen geltendes EU-Recht gewertet.

Laut EU-Recht müssen Frauen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Sozialleistungen haben. In Österreich dürfen werdende Mütter acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin nicht arbeiten und erhalten in dieser Zeit Wochengeld.

Sozialminister Johannes Rauch und die Bundesregierung planen daher eine Reihe von Gesetzesänderungen, um das Sonderwochengeld einzuführen. Dieses soll in den genannten Fällen als finanzielle Absicherung dienen. Die Höhe des Sonderwochengeldes orientiert sich am erhöhten Krankengeld, das an Personen im längeren Krankenstand ausgezahlt wird, um deren finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Das Sonderwochengeld wird rückwirkend ab dem 1. November 2023 eingeführt. Betroffene Frauen haben somit für diesen Zeitraum nachträglich Anspruch auf das Sonderwochengeld. Die Kosten werden zu 70 Prozent vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der auch die Familienbeihilfe finanziert, und zu 30 Prozent von der Krankenversicherung der Frau getragen.

 

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