Die Reisebranche für Auslandsreisen steht nach wie vor still und die Bundesregierung ruft alle Österreicherinnen und Österreicher dazu auf, diesen Sommer den Urlaub im Inland zu verbringen. Was passiert aber, wenn man den ersehnten Familienurlaub in die Türkei bereits vor der Coronakrise gebucht und eine Anzahlung geleistet hat?
Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass beinahe alle Länder der Welt vom Corona-Virus (oder SARS-CoV-2) betroffen sind. Die Situation ändert sich laufend und die Österreichische Bundesregierung lockert schrittweise die restriktiven Maßnahmen.
Das gilt für Pauschalreisen
Im Fall einer Pauschalreise, bei der Anfahrt und Hotel inkludiert ist, kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten, sofern sich das Reiseziel im Gefahrengebiet befindet und eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. Ein kostenloser Rücktritt ist außerdem dann möglich, wenn man in das Land aufgrund eines Einreisestopps nicht einreisen darf, der Flughafen geschlossen ist oder nicht angeflogen wird. Die Reise muss außerdem „zeitnah“ bevorstehen. Beginnt sie erst in einigen Wochen, besteht derzeit kein Anspruch auf kostenloses Storno.
Wenn diese Punkte zutreffen und seriöse Medienberichte auf eine Unzumutbarkeit der Reise schließen lassen, sollte man unverzüglich den Reiseveranstalter kontaktieren und auch die geleistete Anzahlung muss zurückbezahlt werden.
Das gilt für Individualreisen
Wenn bei einer Individualreise Verkehrsmittel und Unterkunft selbst und direkt gebucht wurden, wird es mit dem Storno schwieriger. Fluglinien, Busreiseanbieter, Eisenbahnen und Hotels verzichten auf Stornokosten nur dann, wenn sie selbst die Leistungen nicht erbringen können oder der Zielort von Behörden gesperrt wurde.
Trotzdem sollten Individualreisende versuchen, mit den Anbietern Kontakt aufzunehmen, um einen kostenlosen Rücktritt zu erreichen. Eventuell gelingt eine einvernehmliche Lösung, wie etwa ein Wertgutschein, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder Ähnliches.
Stornieren oder abwarten?
Ist ein kostenloser Rücktritt von einer Pauschalreise aus irgendeinem Grund nicht möglich oder wird dieser vom Veranstalter nicht akzeptiert, könne man die Reise auch stornieren. Dabei fallen allerdings Stornogebühren an, deren Höhe sich nach den Stornobedingungen im Vertrag und dem Zeitpunkt der Stornierung richtet. Je näher die Reise rückt, desto teurer wird es. Reisende sollten daher gegebenenfalls die Vertragsbedingungen des Reiseveranstalters prüfen.
Bei Stornogebühren gibt es gestaffelte Tarife der Veranstalter. Bis 30 Tage vor Beginn der Reise liegen diese in der Regel bei 20 bis 30 Prozent. Kurz vor Reisebeginn können die Stornokosten bis zu 90 Prozent betragen. Sollte sich die Gefahrensituation bis kurz vor Reiseantritt verschlimmern, dann können die Betroffenen jedoch auch auf einen kostenlosen Reiserücktritt bestehen.
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