Die Landarbeiterkammer Tirol gewährt ihren Mitgliedern Zuwendungen aus dem Land- und Forstarbeiterhilfswerk in Form von Lehrlings-, Schüler-, Studien- und Ausbildungsbeihilfen, unverzinslichen Darlehen sowie einmaligen Beihilfen, Führerscheinbeihilfen und Baubeihilfen. Die Richtlinien über die Bestimmungen und die Vergabe der Hilfswerkgelder wurden für die Bereiche Lernbeihilfen und Darlehen im Mai und im August 2024 vom Vorstand der Landarbeiterkammer Tirol neu geregelt.

 

Lehrlings- Schüler-, Studien- und Ausbildungsbeihilfen (Lernbeihilfen):

Lernbeihilfen können einmalig pro Schul-, Lehr-, Studienjahr bzw. Kursbesuch beantragt werden. Anträge des Vorjahres können mit dem halben Fördersatz berücksichtigt werden. Dem Lernbeihilfeantrag sind entsprechende Bestätigungen (Schulbesuchs-, Heimbesuchs- bzw. Kursbestätigungen) beizulegen.

Neu ist, dass nun grundsätzlich auch die 9. Schulstufe förderbar ist. Bisher erhielten die Schüler einer Polytechnischen Schule keine Förderung. Diese Ungleichbehandlung wurde nun aus dem Weg geräumt. Außerdem gibt es einen Zuschlag für Schüler die in einem Heim untergebracht sind und Pflichtschüler mit Heimaufenthalt können ebenfalls um eine Beihilfe ansuchen.

Diese Änderungen treten mit 01.01.2025 in Kraft.

Lernbeihilfen können unter folgenden Gegebenheiten beantragt werden:

Aufgrund der anhaltend hohen Zinsen auf den Finanzmärkten und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach dem zinsfreien Darlehen des Land- und Forstarbeiterhilfswerks, sieht sich die Landarbeiterkammer Tirol gezwungen, budgetäre Anpassungen vorzunehmen. Das zinsfreie Darlehen, welches bisher mit einer maximalen Summe von € 8.000,- pro Antragsteller:in zur Verfügung stand, wird ab 01.09.2024 in einer maximalen Höhe von € 6.000,- zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass trotz der erhöhten Nachfrage möglichst viele Antragsteller:in weiterhin Unterstützung erhalten können. Bereits bewilligte Darlehen sind von dieser Kürzung nicht betroffen. Die Landarbeiterkammer bittet um Verständnis und wird die Situation weiter beobachten.

Die Vergabe eines Landarbeiterhilfswerk Darlehens setzt eine mindestens einjährige Kammerzugehörigkeit mit Umlagepflicht voraus. Dem Antrag sind ein aktueller Monatslohnzettel sowie ein Kostennachweis (Rechnung mit Zahlungsbestätigung) beizulegen. Die Darlehenshöhe beträgt maximal € 6.000,–, darf jedoch 75% der Gesamtkosten nicht übersteigen. Die Rückzahlungsmodalität bzw. Tilgung des Darlehens erfolgt grundsätzlich in monatlichen Raten zu je € 125,–. Die Darlehen werden mittels Schuldschein sichergestellt, von einer grundbücherlichen Sicherstellung wird abgesehen.

 

Darlehen können für:

  • Wohnraumbeschaffung, Verbesserung der derzeitigen Wohnverhältnisse, Wohnungseinrichtungsgegenstände
  • den Nachkauf von Versicherungszeiten
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des eigenen Gesundheitszustandes oder unterhaltsberechtigter Personen
  • den Ankauf von Kraftfahrzeugen, sofern diese für die berufliche Tätigkeit bzw. Ausübung erforderlich sind
  • die Beseitigung von Naturkatastrophen
  • die Rückzahlung von Krediten für die oben erwähnten Zwecke

beantragt werden.

Die Antragsformulare sind in der Förderungsabteilung der Landarbeiterkammer Tirol, auf der Homepage unter www.lak-tirol.at/leistungen/foerderungen und auch bei den Ortsvertrauensleuten des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes erhältlich.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Förderungsabteilung der Landarbeiterkammer Tirol gerne zur Verfügung.