ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein. Der ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 EUR monatlich. Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 8. September 2023 ratifiziert wurde: War die Zahlung bisher an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend.
Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte „Streaming-Lücke“ geschlossen. Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei, unabhängig vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt nunmehr weniger als zuvor. Denn der ORF-Beitrag wird günstiger. Waren bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr, Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist nun lediglich der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich zu zahlen. Das entspricht einer Ersparnis von 31,8 Prozent. Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. War eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich an dieser eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz für den ORF-Beitrag registrieren.
Das ORF-Beitrags-Gesetz bringt einige grundlegende Änderungen
Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Der ORF-Beitrag entspricht 15,30 Euro im Monat und ist dem Gesetz entsprechend im Voraus zu zahlen. Für Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.
Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch: Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig.
Für einige Haushalte besteht Handlungsbedarf
Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen. Für sie besteht also kein Handlungsbedarf. Auch bleiben Befreiungen aufrecht und müssen nicht neu beantragt werden. Wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter:
gis.at/registrieren. Dann kann man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben und Entgelten zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gis.at oder via QR-Code: