Waldaufseher:
Gehaltserhöhung zwischen 8 und 8,3 % ab 1. Jänner 2023
Mit Einführung der neuen Gehaltsordnung für die Waldaufseher im Jahr 2013 hat man auch eine Grundsatzvereinbarung in der Richtung getroffen, dass sich die Gehaltserhöhungen
für diese Berufsgruppe an den jeweiligen Verhandlungsergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren sollten. Dementsprechend hat man sich bei der Verhandlung am 07. Dezember
2022 auf eine Erhöhung der Gehälter um 7,32 % zuzüglich eines Fixbetrages in Höhe von € 25,-, womit sich in Abhängigkeit von der Gehaltseinstufung einer Steigerung zwischen 8 und
8,3 % ergibt. Die Familien- und Schutzzulage wird jeweils um 7,32 % erhöht. Aufgrund der Coronakrise hat man sich darauf verständigt, anstehende Themenbereiche, wie etwa die Forderung der Dienstnehmerseite auf Verankerung einer Kündigungsbestimmung analog zum Vertragsbedienstetengesetz, auf die nächstjährige Verhandlungsrunde zu verschieben.
Die Arbeitgeberseite war vertreten durch die beiden Chefverhandler DI Regina Norz und Romed Giner, den Landesforstdirektor HR DI Josef Fuchs, den Geschäftsführer des Gemeindeverbandes Mag. Peter Stockhauser und die Rechtsreferentin der Landwirtschaftskammer, Mag.a Nicole Haas.
Die Dienstnehmerseite war bei den Verhandlungen durch den neuen Obmann der Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols, Anton Rieser, KR Florian Perle und Rechtsreferent der
Landarbeiterkammer, Mag. Johannes Schwaighofer vertreten.
Die Verhandlungsergebnisse im Detail:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 7,32 %, wobei die Erhöhung wenigstens EUR 170 betragen muss, zuzüglich EUR 25,- kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um jeweils 7,32 % kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
3. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstnehmer Vertreter, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung neben anderen Themenbereichen insbesondere mit der möglichen Schaffung eines Anspruchs auf Dienstkleidung sowie der Abänderung der Anrechnung bzw. Zusammenrechnung von Dienstzeiten für das Urlaubsausmaß befasst.
Landarbeiter:
Löhne und Gehälter zwischen 8,2 und 8,9 % angehoben
Bei der ersten Verhandlungsrunde am 05. Dezember 2022 konnte zwischen den Verhandlungspartnern eine Einigung erzielt werden, die eine deutliche Verbesserung ab 01.01.2023
bringt. Die Verhandlungen waren geprägt von unterschiedlichen Standpunkten in Bezug auf die derzeitige Infl ation und die wirtschaftliche Lage der Betriebe.
Dennoch konnte in Anbetracht der schwierigen Umstände ein akzeptables Ergebnis erzielt werden. Durch einen Mindestbetrag in Höhe von EUR 180,- pro Monat steigen die Löhne und Gehälter
ab 01.01.2023 zwischen 8,2 u. 8,9 %. Schlussendlich zeigten sich die Verhandlungsparteien, wobei die Dienstgeber durch DI Regina Norz, Romed Giner und Rechtsreferentin Mag.a Nicole Haas
vertreten waren, mit den Ergebnissen zufrieden. Auf Dienstnehmerseite waren Vizepräsident Josef Stock, Kammerrat Martin Ennemoser, Ersatzkammerrätin Alexandra Schauer und Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer anwesend und die Ergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:
Landarbeiter-Kollektivvertrag:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatslöhne in Anlage I um je 8,2 %, mindestens aber EUR 180,- wobei durch den genannten Mindestbetrag eine Erhöhung von höchstens 8,9 % eintreten darf, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Anhebung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne in Anlage I um je 8,2 %, mindes-tens aber EUR 180,- bei Hochrechnung der Stundenlöhne auf einen Monatslohn mit dem Teiler 173,30, wobei durch den genannten Mindestbetrag eine Erhöhung von höchstens 8,9 % eintreten darf, aufgerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
3. Anhebung der kollektivvertraglichen Entschädigungen für die Lehrlinge und für die Ferialpraktikanten in Anlage I um 8,2 %, mindestens aber EUR 180,- wobei durch den genannten
Mindestbetrag eine Erhöhung von höchstens 8,9 % eintreten darf, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
4. § 22 Abs. 2 lautet nunmehr: Abweichend von Abs. 1 gebührt im Fall eines unberechtigten vorzeitigen Austritts keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Woche des Anspruchs auf Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr.
Gutsangestellten-Kollektivvertrag:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltssätze um je 8,2 %, mindestens aber EUR 180,- wobei durch den genannten Mindestbetrag eine Erhöhung von höchstens 8,9 % eintreten darf, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Anhebung der kollektivvertraglichen Praktikantenentschädigungen um je 8,2 %, mindestens aber EUR 180,- wobei durch den genannten Mindestbetrag eine Erhöhung von höchstens 8,9 % eintreten darf, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Anhebung der Dienstaufwandsentschädigung um 8,2 %, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
4. § 11 Abs. 2 lautet nunmehr: Abweichend von Abs. 1 gebührt im Fall eines unberechtig-ten vorzeitigen Austritts keine Ersatzleistung für die fünfte und sechste Woche des An-spruchs auf Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr.
5. Bei § 19 Abs. 4 wird am Ende folgender Satz eingefügt: Förster rücken nach 20-jähriger Tätigkeit als Förster in die Verwendungsgruppe VI (Oberförster) vor.
Käser:
Bereits bei der ersten Verhandlungsrunde am 05. Dezember 2022 ist es gelungen, ein akzeptables Ergebnis zu erzielen. Die Gespräche waren geprägt von der immer noch schwierigen
Marktsituation im Zusammenhang mit der Coronakrise. In Anlehnung an die Verhandlungsergebnisse für die gewerblichen Molkereien werden die Löhne um 7,4 % erhöht. Nach vielen Jahren ist es gelungen, die Dienstalterszulage deutlich, sprich um 39 % zu erhöhen. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 8,2 % erhöht.
Daraus ergibt sich in der Gesambetrachtung, dass die Löhne einschließlich der Dienstalterszulage um durchschnittlich 9,4 % steigen, was sicherlich als gutes Ergebnis betrachtet werden kann.
Die Verhandlungspartner auf Dienstgeberseite wurden erstmalig vom Geschäftsführer der Zillertaler Heumilchsennerei Hannes Esterhammer unterstützt, der damit den langjährigen Dienstgebervertreter Heinz Gstir abgelöst hat. Auf Dienstgeberseite waren anwesend: DI Regina Norz, Romed Giner, Hannes Esterhammer und Mag.a Nicole Haas.
Auf Dienstnehmerseite: Vizepräsident Josef Stock, Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer und Käsermeister Hubert Rendl.
Die Verhandlungsergebnisse im Detail:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze um jeweils 7,4 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der Dienstalterszulagen um jeweils 39 % kaufmännisch gerundet auf volle Euro.
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 8,2 % kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
4. Erhöhung der Bonifikationszahlung für Lehrlinge bei erfolgreichen Lehrabschluss von EUR 150,- auf EUR 250,-.
Dienstnehmer von Obst- und Gemüsebaubetrieben:
Neue Löhne mit 1 . Jänner 2023
Nach sehr harten, aber konstruktiven Verhandlungen konnte man sich auf eine gemeinsame Vorgangsweise für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Gemüse- und Obstbaubetrieben
verständigen. Ein großes Thema waren die unterschiedlichen Produktionsbedingungen im Vergleich zum benachbarten Ausland, die teilweise zu einem maßgeblichen Wettbewerbsnachteil
für die heimischen Betriebe führen. Zudem wird es immer schwieriger, genügend Arbeitskräfte für die Gemüse- und Obsternte zu finden.
Vor dem Hintergrund steigenden Energiekosten und der hohen Inflation und um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln auch in dieser schwierigen Zeit sicher zu stellen, konnten sich die
Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter auf einen neuen Kollektivvertrag einigen, der mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt. Sämtliche Löhne und Lehrlingsentschädigungen mit Ausnahme der Hilfskräfte werden um 8,2 % angehoben, was in Anbetracht der schwierigen Umstände ein akzeptables Ergebnis darstellt. Nachdem die Lohnsätze für die Hilfskräfte und Erntearbeiter im Jahr 2021 um 15 % angehoben wurden und mit 1. März 2021 ein Mindestlohn von €1.500,00 erreicht wurde, hat man sich darauf verständigt, dass erst im nächsten Jahr über eine Erhöhung dieser Lohnkategorie verhandelt wird. Trotzdem hat man sich in Anbetracht der hohen Infaltion darauf verständigt, diese Lohnkategorie mit 01.01.23 um annähernd EUR 100,- pro Monat zu erhöhen.
Die Verhandlungen waren insgesamt von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und konnten im Detail folgende Verhandlungsergebnisse erzielt werden:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze der Lohnkategorie f) und g) um 6,5 % und der übrigen Lohnkategorien um 8,2 %, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Cent-Beträge.
2. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie der Pflichtpraktikantenentschädigungen um 8,2 %, jeweils kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
3. Bei § 4 Abs. 2 (Arbeitszeit) wird am Ende folgender Satz eingefügt: Im Einvernehmen kann zwischen den Dienstnehmern und dem Dienstgeber unbeschadet Abs. 15 auch über einen Durchrechnungszeitraum von 8 Wochen hinaus bis höchstens 52 Wochen die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 50 Stunden ausgedehnt werden, sofern der zur Erreichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden erforderliche Zeitausgleich hinsichtlich des 48 Stunden übersteigenden Teils in mehrwöchigen zusammenhängenden Zeiträumen verbraucht wird.
4. Anpassung von Verweisen an das Landarbeitsgesetz 2021 igF ohne inhaltliche Änderungen.