Mit Einführung der neuen Gehaltsordnung für die Waldaufseher im Jahr 2013 hat man auch eine Grundsatzvereinbarung in der Richtung getroffen, dass sich die Gehaltserhöhungen für diese Berufsgruppe an den jeweiligen Verhandlungsergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren sollten. Dementsprechend hat man sich bei der Verhandlung am 4. Dezember 2019 auf eine Erhöhung der Gehälter um 2,25 % geeinigt.Sämtliche Zulagen wurden analog zum öffentlichen Dienst um 2,30 % erhöht.

Nachdem in der letztjährigen Kollektivvertragsverhandlung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Verankerung einer Kündigungsschutzbestimmung vereinbart wurde, fanden in den Sommermonaten entsprechende Verhandlungen statt, bei denen man sich bereits auf einen Text geeinigt hat.

Umso mehr war es für die Dienstnehmervertreter nicht nachvollziehbar, dass von Dienstgeberseite eine textliche Verankerung abgelehnt wurde, was einen Wehrmutstropfen im Ergebnis darstellt.

Die Arbeitgeberseite war vertreten durch die beiden Chefverhandler ÖkR Rudolf Köll und ÖkR Josef Schirmer, den Landesforstdirektor HR DI Josef Fuchs, Gemeindeverbandspräsident Mag. Ernst Schöpf und die Rechtsreferentin der Landwirtschaftskammer, Mag.a Nicole Haas.

Die Dienstnehmerseite war bei den Verhandlungen durch den Obmann der Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols, Wolfgang Huber, seinem Stellvertreter Anton Rieser, Mag. Johannes Schwaighofer, Rechtsreferent der Landarbeiterkammer und Kammerdirektor Dr. Günter Mösl vertreten.

 

Die Verhandlungsergebnisse im Detail:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 2,25 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.

2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11), der Kinderzulage (§ 12) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um jeweils 2,30 % kaufmännisch gerundet auf volle Cent-Beträge

3. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2020/12 Monate.