Mit Einführung der neuen Gehaltsordnung für die Waldaufseher im Jahr 2013 hat man auch eine Grundsatzvereinbarung in der Richtung getroffen, dass sich die Gehaltserhöhungen für diese Berufsgruppe an den jeweiligen Verhandlungsergebnissen des öffentlichen Dienstes orientieren sollten.
Dementsprechend hat man sich bei der Verhandlung am 18. Dezember 2018 auf eine Erhöhung der Gehälter um 2,33% zuzüglich eines Sockelbetrages in Höhe von € 19,50 geeinigt. Sämtliche Zulagen wurden analog zum öffentlichen Dienst um 2,76 % erhöht.
Landesforstdirektor DI Fuchs informierte die anwesenden Verhandlungspartner über die Entwicklung bzw. die zum Teil bereits eingeführte Arbeitszeiterfassung für die Gemeindewaldaufseher, die es zukünftig ermöglichen sollte, Leistungen noch besser und transparenter darzustellen.
Die Arbeitgeberseite war vertreten durch die beiden Chefverhandler ÖkR Rudolf Köll und ÖkR Josef Schirmer, den Landesforstdirektor HR DI Josef Fuchs, Gemeindeverbandspräsident Mag. Ernst Schöpf und die Rechtsreferentin der Landwirtschaftskammer, Mag. Nicole Haas. Die Dienstnehmerseite war bei den Verhandlungen durch den Obmann der Vereinigung der Waldaufseher und Forstwarte Tirols, Wolfgang Huber, Kammerrat Florian Perle, Mag. Johannes Schwaighofer, Rechtsreferent der Landarbeiterkammer und Kammerdirektor Dr. Günter Mösl vertreten.
Die Verhandlungsergebnisse im Detail:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsansätze (§ 10 Abs. 1) um 2,33 % zzgl. eines Fixbetrages in Höhe von 19,50 EUR, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der Familienzulage (§ 11), der Kinderzulage (§ 12) sowie der Schmutzzulage (§ 14 Abs. 5) um jeweils 2,76 % kaufmännisch gerundet auf volle Cent-Beträge
3. Schaffung einer Arbeitsgruppe, wobei vor allem der Themenbereich Kündigungsschutz behandelt werden sollte. Die Termine der Arbeitsgruppe werden auf Initiative der Dienstnehmervertreter vereinbart und sollte allenfalls bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung ein Ergebnis vorliegen.
4. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2019/12 Monate.