„Viele Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft sind mit schwerer körperlicher Arbeit und manchmal auch mit der Gefahr von Unfällen verbunden. Man denke nur an Schlägerungen im Wald, Arbeiten bei Hitze oder den Umgang mit Tieren. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die nun erlassenen Verordnungen wesentlich dazu beitragen, durch eine Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen“, lautet die positive Reaktion von ÖLAKT-Vorsitzenden Andreas Freistetter zu den im Ministerrat beschlossenen Verordnungen zum Landarbeitsgesetz.
Die neuen bundesweit geltenden Vorschriften regeln mehrere arbeitsrechtliche Aspekte in der Land- und Forstwirtschaft, wie etwa einheitliche Sicherheitsstandards für Arbeitnehmer oder den Arbeitsschutz speziell für Jugendliche. Der Erlass der Verordnungen bedeutet den erfolgreichen Abschluss jener Modernisierung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Beschluss des Landarbeitsgesetzes im Jahr 2021 ihren Anfang nahm. „Die Landarbeiterkammern haben sich lange dafür eingesetzt, das Arbeitsrecht für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft auf neue Beine zu stellen. Mit dem Erlass der Verordnungen ist nun auch der letzte Schritt gesetzt, moderne und zukunftsfitte Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen“, so Freistetter abschließend.
Quelle: ÖLAKT