Mit einem Lohnsteuerausgleich – auch Arbeitnehmerveranlagung (ANV) genannt – holt man sich vom Finanzamt Geld zurück, das man an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hat. Liegt der Lohnzettel beim Finanzamt vor, kann der Steuerausgleich für fünf Jahre rückwirkend beim Finanzamt durchgeführt werden.

Ein Lohnsteuerausgleich ist möglich, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet und jederzeit beim Finanzamt oder online durchgeführt werden. Seit 2018  wird in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) erfolgt automatisch durch das Finanzamt. Hierzu muss kein Formular mehr eingereicht werden. Die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzministerium ohne Antrag auf das Konto überwiesen.
Ein Lohnsteuerausgleich ohne Antrag bzw. Formular erfolgt dann automatisch, wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht wurde. Außerdem erfolgt sie erst, wenn bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt wurde. Es müssen lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Wenn Sie mit der antragslosen Veranlagung nicht einverstanden sind, können Sie den automatischen Steuerbescheid innerhalb der Frist ablehnen und durch einen manuell durchgeführten Steuerausgleich ersetzen.

Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung

Pflichtveranlagung bedeutet, dass Sie durch mehrere Bezüge dazu verpflichtet sind eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Ist eine Pflichtveranlagung vorgesehen oder sind zwei Dienstverhältnisse parallel aufrecht gewesen, kann der Steuerausgleich für dieses Jahr nicht antragslos durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie das Formular L1 beim Finanzamt einreichen.

Antragsveranlagung ist im Gegensatz dazu freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einbringen und durchführen möchten. Machen Sie zuerst online einen Test-Antrag, um vorab zu berechnen, wie viel Geld Sie zurückbekommen oder zahlen würden. Sollten Sie mehr Geld zahlen müssen, als Sie zurückbekommen würden, sollten Sie für dieses Jahr auf die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung verzichten. So sparen Sie Geld beim Finanzamt.

Infos zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auf der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at. Bei persönlichen Fragen zu Ihrer Veranlagung wenden sie sich an die Landarbeiterkammer Tirol, wo Ihre Fragen kostenlos und rasch beantwortet werden.