Der Landesobmann des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes, Präsident Andreas Gleirscher, lud anlässlich seines 50. Geburtstages in seine Heimatgemeinde Neustift ein. Auf seinen runden Geburtstag anstoßen konnte der Landwirtschaftsmeister und im Hauptberuf Zuchtwart beim Landeskontrollverband, der seit 2010 als Präsident an der Spitze der Landarbeiterkammer Tirol steht, mit seiner Familie, seinen Arbeitskollegen und einer Reihe an Gästen aus verschiedenen Stationen seines aktuellen Wirkens. Der Vorsitzende des ÖLAKT Andreas Freistetter und Vertreter aller Landarbeiterkammern waren ebenso vertreten, wie prominente Gäste aus Politik und Sozialpartnerschaft, so etwa der neue Bundesrat und Bauernbunddirektor Dr. Peter Raggl sowie die Spitze der Landwirtschaftskammer Tirol mit Präsident Ing. Josef Hechenberger, Vizepräsidentin Helga Brunschmid und Kammerdirektor Mag. Ferdinand Grüner.
Auch die politischen Weggefährten von Gleirscher, der in Neustift bei den letzten Wahlen zum Vizebürgermeister gewählt wurde, überbrachten ihre Grüße und schenkten dem Jubilar ein Braunviehzuchtkalb für seinen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Dass für Landesobmann Gleirscher seine Familie an erster Stelle steht, konnte man aus den berührenden Worten seiner Eltern sowie seiner Frau Martina erkennen, die mit den gemeinsamen Kindern Johannes, Peter und Julia, die Feier bestens organisierte.
Die Vertreter aus Politik und Sozialpartnerschaft lobten die Bodenständigkeit und die Nähe des Landesobmannes zu seinen Mitgliedern und bedankten sich für die hervorragende Zusammenarbeit. LAK Präsident Ing. Hechenberger hob vor allem das gute und konstruktive Gesprächsklima hervor, wenngleich in der Vergangenheit auch einige „Gefechte“ im Interesse der eigenen Mitglieder ausgetragen wurden.
Mehr als 130 Gäste feierten im Hotel Kindl bis spät in die Nacht den Geburtstag unseres Landesobmannes. Wir wünschen ihm auf seinen weiteren Lebensweg viele schöne Stunden im Kreise seiner Familie und Freunde, aber auch, dass er weiterhin ein Kämpfer für die Anliegen der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer bleibt.