LAK Tirol
Die Landarbeiterkammer Tirol ist die gesetzliche Interessenvertretung der im Land Tirol auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet unselbständig Beschäftigten. Die Aufgabe der Kammer ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Mitglieder zu vertreten und zu fördern. Die LAK ist eine auf gesetzlicher Grundlage errichtet Institution. Sie ist demokratisch und unabhängig.
Die Vollversammlung der Landarbeiterkammer besteht aus insgesamt 14 Funktionären (Kammerrätinnen und Kammerräten) und wird von den Mitgliedern für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt.
An der Spitze der Landarbeiterkammer steht der von der Vollversammlung gewählte Präsident. Er vertritt die Landarbeiterkammer nach außen. Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Präsident von seinem Vizepräsidenten, mit dem er gemeinsam das Präsidium bildet. Der Vorstand der LAK setzt sich aus dem Präsidium und drei weiteren stimmberechtigten Kammerräten zusammen. Ihm obliegt die Beschlussfassung in Verwaltungs-, Organisations-, Finanz- und Personalangelegenheiten. Grundlegende Beschlüsse, die die Landarbeiterkammer betreffen, bleiben der aus 14 Mitgliedern bestehenden Vollversammlung vorbehalten. Der Kontrollausschuss setzt sich aus drei Kammerräten zusammen.
Die Landarbeiterkammer Tirol stellt zudem fünf Delegierte im Österreichischen Landarbeiterkammertag, der die Information, Beratung sowie die Koordinierung der Interessenvertretung auf Bundesebene übernimmt.
LAK Organisation
Gesetzliche Grundlage für die Errichtung der Landarbeiterkammer und der Landwirtschaftskammer einschließlich der acht Bezirkslandwirtschaftskammern ist das Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz in der Fassung vom 5. Juli 2006.
Eine Besonderheit für Tirol war und ist die Einrichtung verschiedener gemeinsamer Organisationsformen in der Landwirtschaftlichen Interessenvertretung wie: Landwirtschaftstag (die Vollversammlungen der Landarbeiterkammer und der Landwirtschaftskammer treffen sich einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch bzw. zu Informationszwecken), Präsidiale (die Präsidenten, Vizepräsidenten und Kammerdirektoren der Landarbeiterkammer und der Landwirtschaftskammer kommen bei Bedarf, mindestens aber einmal halbjährlich zu Besprechungen zusammen), gemeinsame Ausschüsse (können temporär bzw. für bestimmte Projekte einberufen werden) und überdies können von der Vollversammlung der Landarbeiterkammer in jede Bezirkslandwirtschaftskammer ein Vertreter bzw. ein Stellvertreter der Dienstnehmer des jeweiligen Bezirkes mit beratender Stimme entsendet werden.
Am 30. April 1950 fand die erste Landarbeiterkammerwahl statt. Bei den ersten Wahlen wie auch bei den meisten folgenden Wahlen entfielen alle 14 zu vergebenden Mandate in der Kammerversammlung der Landarbeiterkammer auf den Tiroler Land- und Forstarbeiterbund.
Bei den Wahlen 1955, 1961 und 1967 erreichte die wahlwerbende Gruppe "ÖGB - FSG" jeweils ein Mandat.
Bei den 9. Landarbeiterkammerwahlen im Jahre 1997 erreichte der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund 94,73 % aller gültigen Stimmen und somit neuerlich alle zu vergebenden Mandate auf Landes- (14) und Bezirksebene (25).
Bei den 10., 11., 12. und 13. Landarbeiterkammerwahlen in den Jahren 2003, 2009, 2015 und 2021 wurden mangels Gegenvorschläge die Wahlen eingestellt und die Kandidaten des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes für gewählt erklärt. Sie bekleiden somit weiterhin alle zu vergebenden Mandate in der Vollversammlung der Landarbeiterkammer Tirol.
Damit stellt der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund wie in allen vorherigen Funktionsperioden den Kammerobmann bzw. ab 1.1.2007 den Präsidenten der Landarbeiterkammer Tirol.
LAK Tirol
Tätigkeitsbericht der Landarbeiterkammer Tirol
Organisation, Leistungsbereiche und Aktivitäten der Landarbeiterkammer im vergangenen Jahr