„Ehre, wem Ehre gebührt!“
Land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer/innen mit langdauernder Dienstzeit in der heimischen Land- und Forstwirtschaft werden jährlich im Herbst durch die Landarbeiterkammer Tirol mit einer Ehrung ausgezeichnet. Bei den Ehrungsfeierlichkeiten erhalten die Jubilarinnen und Jubilare eine nach der Dauer ihrer Dienstzeit abgestufte Treueprämie, ein Diplom und eine Anstecknadel. Träger dieser Ehrungen sind Landwirtschaftskammer und Landarbeiterkammer gemeinsam.
Die Ehrungsanträge für das Jahr 2023 müssen bis spätestens 30. April 2023 bei der Förderungsabteilung der Landarbeiterkammer Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, eingebracht werden.
Die Antragsformulare werden den in Frage kommenden Jubilarinnen und Jubilaren im Februar per Post übermittelt. Außerdem sind Antragsformulare bei den zuständigen Ortsvertrauensleuten der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer-/Ortskammervertreter/innen der Landarbeiterkammer erhältlich.
Sollten Sie laut nachstehenden Richtlinien in diesem Jahr für eine Ehrung in Frage kommen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem zuständigen Ortsvertrauensmann oder der zuständigen Ortsvertrauensfrau in Verbindung.
Richtlinien für die Ehrung von land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmern mit langdauernder Dienstzeit
- Land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer mit langdauernder Dienstzeit in der heimischen Land- und Forstwirtschaft können anlässlich von Berufsjubiläen geehrt werden.
- Ehrungen erfolgen:
- a) bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 10 Jahren, sofern eine 10-jährige ununterbrochene Beschäftigung bei ein und demselben Dienstgeber oder in demselben Betrieb vorliegt;
- b) bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 25 Jahren;
- c) bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 35 Jahren;
- d) bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 45 Jahren.
Zur Ermittlung der anrechenbaren Dienstzeit sind bei lit. b), c) und d) sämtliche in der heimischen Land- und Forstwirtschaft zurückgelegten, pflichtversicherten Beschäftigungszeiten, berechnet ab Beendigung der Pflichtschule, zusammenzurechnen.
Zeiten des Wehr- oder Präsenzdienstes, der Krankheit oder Arbeitslosigkeit und dgl. sind auf die anrechenbare Dienstzeit anzurechnen, sofern der Antragsteller sowohl vor als auch nach diesen Zeiten in der heimischen Land- und Forstwirtschaft tätig war.
In Berufen mit Saisonarbeitszeit (Alppersonal etc.) zählt jede Saison als volles Jahr.
3. Die in der Land- und Forstwirtschaft abgeleistete Dienstzeit muss glaubhaft nachgewiesen werden. Für die Richtigkeit der Angaben haften Dienstnehmer und Dienstgeber. Die gemachten Angaben werden überprüft.
- Ehrungsanträge sind längstens innerhalb einer Rahmenfrist von 5 Jahren nach
erfolgter Zurücklegung der Dienstzeiten, für die Ehrungen vorgesehen sind, einzubringen.
Von diesem Grundsatz kann insoweit abgegangen werden, als dies zur Vermeidung unbilliger Härten notwendig ist, insbesondere dann, wenn der Antragsteller wegen Erreichens des Pensionsalters oder wegen Invalidität die land- und forstwirtschaftliche Berufstätigkeit aufgegeben hat.
- Die „Jubilare“ erhalten ein Diplom, eine Anstecknadel und eine Treueprämie über- reicht. Die Überreichung dieser Ehrengaben erfolgt in der Regel im Rahmen einer Ehrungsfeier, verbunden mit einer Bewirtung der Jubilare und deren Dienstgeber.
Die Treueprämien sind abgestuft nach der Dauer der anrechenbaren Dienstzeit und betragen:
- bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 10 Jahren € 75,–,
- bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 25 Jahren € 175,–,
- bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 35 Jahren € 275,–,
- bei einer anrechenbaren Dienstzeit von 45 Jahren € 450,–.
- Für die Antragstellung sind die hierfür neu!!! aufgelegten Formblätter zu verwenden.
Bitte zögern Sie nicht, sondern melden Sie sich selbst zur Ehrung an! Damit erleichtern Sie nicht nur die Arbeit der Landarbeiterkammer Tirol, sondern Sie haben die Sicherheit, dass niemand, der die Voraussetzungen für die diesjährige Ehrung erfüllt, übersehen wird.
Hier gehts zum Antrag: Ehrungsantrag 2023