Nachdem die erste Verhandlungsrunde ergebnislos abgebrochen werden musste, ist es am 20.12.2021 nach schwierigen Verhandlungen, die mehrmals zu internen Beratungen unterbrochen wurden, gelungen, ein akzeptables Ergebnis zu erzielen. Die Gespräche waren geprägt von der immer noch schwierigen Marktsituation im Zusammenhang mit der Coronakrise.
In Anlehnung an die Verhandlungsergebnisse für die gewerblichen Molkereien werden die Löhne einschließlich der Dienstalterszulagen um 2,80 % erhöht.
Die Lehrlingsentschädigungen werden mit Fixbeträgen angehoben, was einer Steigerung zwischen 3,6 und 7,1 % entspricht.
Die Verhandlungspartner auf Dienstgeberseite wurden erstmalig vom Geschäftsführer der Erlebnissenenrei Zillertal Christian Kröll unterstützt, der damit den langjährigen Dienstgebervertreter Heinz Gstir abgelöst hat.
Auf Dienstgeberseite waren anwesend:
DI Regina Norz, Romed Giner, Christian Kröll – Geschäftsführer der Erlebnissennerei Zillertal, ÖkR Josef Schirmer und Mag.a Nicole Haas.
Auf Dienstnehmerseite:
Vizepräsident Josef Stock, Kammerdirektor Dr. Günter Mösl und Rechtsreferent Mag. Johannes Schwaighofer. Käsermeister Hubert Rendl musste sich kurzfristig aus betrieblichen Gründen entschuldigen.
Die Verhandlungsergebnisse stellen sich im Detail wie folgt dar:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lohnsätze um jeweils 2,80 %, kaufmännisch gerundet auf volle Euro-Beträge.
2. Erhöhung der Dienstalterszulagen um jeweils 2,80 % kaufmännisch gerundet auf volle Euro.
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen mit folgenden Fixbeträgen:
1. Lehrjahr € 20,00
2. Lehrjahr € 35,00
3. Lehrjahr € 75,00
4. Streichung des letzten Satzes von § 13 Abs. 2 des Kollektivvertrages, wonach der Dienstnehmer für die Reparatur, Instandhaltung und Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung verantwortlich ist.
5. Anpassung bzw. Änderung der Verweise auf das Landarbeitsgesetz 2021 ohne inhaltliche Änderungen des Kollektivvertrages.
6. Einrichtung einer Arbeitsgruppe auf Initiative der Dienstnehmervertreter, die sich bis zur nächsten Kollektivvertragsverhandlung neben anderen Themenbereichen insbesondere mit der Lehrlingsentschädigung befasst.
7. Inkrafttreten/Laufzeit: 1. Jänner 2022/12 Monate.
Foto: BMLRT/Martina Siebenhandl