Der ÖLAKT steht der Verbundlichung der Gesetzgebung für das Landarbeitsrecht und der damit verbundenen Neufassung des Landarbeitsgesetzes (LAG) positiv gegenüber. Die Forderung des ÖLAKT, rechtliche Ansprüche, die in der Mehrzahl der neun Landarbeitsordnungen enthalten sind, ins neue LAG aufzunehmen, sind in einem ersten Ministerialentwurf jedoch nicht ausreichend umgesetzt worden. Auch die verbindliche Zusage der Aufnahme weitergehende Rechte aus den Landarbeitsordnungen in die Kollektivverträge ist in keiner Weise erfolgt.
„Eine Rechtsvereinheitlichung darf auf keinen Fall zu einer Nivellierung bestehender Rechte nach unten führen. Wir werden uns mit aller Kraft für die Übernahme aller bundesländerspezifischen Rechte ins neue Landarbeitsgesetz 2021 einsetzen“, so die Stellungnahme des ÖLAKT-Vorsitzenden Präsident Andreas Freistetter