Neuer Kollektivvertrag bringt 1,50 % Lohn- und Gehaltserhöhung

Zum ersten Mal hat die neue Führung der „Unser Lagerhaus“ WHG am 23. März 2021 in Person von Mag. Hubert Schenk, Mag. Markus Furtenbacher, Personalchefin Mag.a Michaela Lackinger und Mag.a Bettina Kastner vom Österreichischen Raiffeisenverband die Kollektivverträge für die Arbeiter und Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H für die Niederlassung in Tirol auf Dienstgeberseite verhandelt.

Unter strenger Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen konnte nach harten aber durchaus fair geführten Verhandlungen ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Mit 1. April 2021 werden die Löhne und Gehälter um 1,5 %, aufgerundet auf volle Euro bzw. Euro-Cent-Beträge bei Stundenlöhnen erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um Fixbeträge angehoben, wodurch durchschnittlich eine darüberhinausgehende Erhöhung erzielt werden konnte.

Gutschein für alle Mitarbeiter

Ein sehr intensiv diskutierter Verhandlungspunkt war die Forderung der Dienstnehmervertreter auf Gewährung einer einmaligen Bonuszahlung, um die besonderen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Coronaphase anzuerkennen.

Nachdem die Möglichkeit der Auszahlung einer sozialversicherungs- und steuerfreien Coronaprämie mit Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist und diese Regelung nicht verlängert wurde, hat man sich nach intensiven Verhandlungen darauf geeinigt, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen Lagerhausgutschein im Wert von EUR 180,00 erhält. Die Gutscheine werden im Mai durch die jeweiligen Vorgesetzten persönlich überreicht. Damit sollte zum Ausdruck kommen, dass die Unternehmensleitung das Engagement und den Zusammenhalt der Mitarbeiterschaft während der Coronapandemie ausdrücklich wertschätzt.

Die Verhandlungspartner auf Dienstnehmerseite, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften vida und GPA für Kärnten sowie dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund und der Landarbeiterkammer Tirol zusammensetzen, zeigten sich zufrieden mit dem Abschluss und der gewählten Vorgangsweise.

Zudem wurde in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen, dass man sich neben anderen Punkten möglichst zeitnah über eine Harmonisierung der Diätenregelungen der verschiedenen Kollektivverträge in Kärnten und Tirol einigen möchte.

Die Verhandlungsergebnisse im Detail:

KV-WHG Arbeiter:

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2021 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze werden um 1,50 % erhöht. Aufrundung auf die zweite Dezimalstelle.

3. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht:

1. Lehrjahr EUR 711,00
2. Lehrjahr EUR 873,00
3. Lehrjahr EUR 1.147,00
4. Lehrjahr EUR 1.487,00

4. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2021 erhalten.

5. Vereinbart wird eine Arbeitsgruppe zu folgenden Themen abzuhalten:

– Hauptthema: Harmonisierung der Diätenregelung für alle 4 Kollektivverträge.
Zeitnahe Umsetzung mit Zusatzkollektivvertrag per 1.07.2021
– Reaktionelle und legistische Anpassungen an das LAG Neu.
– Überarbeitung der Berufsbilder in den Verwendungsgruppen bzw. Lohnordnung

 

KV-WHG Angestellte:

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2021 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Gehaltssätze werden um 1,50 % erhöht. Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.

3. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe vom 31.03.2021 erhalten.

4. Angestellte im Außendienst mit Fixum und Provision erhalten eine Fixum-Erhöhung von 1,5 %, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.

5. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht:
1. Lehrjahr EUR 711,00
2. Lehrjahr EUR 850,00
3. Lehrjahr EUR 1.115,00
4. Lehrjahr bzw. Doppellehre EUR 1.183,00

6. Vereinbart wird eine Arbeitsgruppe zu folgenden Themen abzuhalten:
– Hauptthema: Harmonisierung der Diätenregelung für alle 4 Kollektivverträge.
Zeitnahe Umsetzung mit Zusatzkollektivvertrag per 1.07.2021
– Reaktionelle und legistische Anpassungen an das LAG Neu.
– Überarbeitung der Berufsbilder in den Verwendungsgruppen bzw. Lohnordnung