Ab 2025 werden die Steuerstufen des Einkommenssteuersystems um knapp 4% angehoben.
Das bedeutet, den Menschen bleibt mehr von ihrem Einkommen, weil in Zukunft weniger Steuern abzuführen sind – unabhängig davon, ob sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind.
Die neuen Tarifstufen im Überblick:
- erste Tarifstufe 13.308 Euro
- zweite Tarifstufe 21.617 Euro
- dritte Tarifstufe 35.836 Euro
- vierte Tarifstufe 69.166 Euro
- fünfte Tarifstufe 103.072 Euro
Außerdem werden Absetzbeträge (inkl. SV-Rückerstattung und SV-Bonus) sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen zu 100 % an die Inflationsrate angepasst.
Die Regierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen über das flexible Drittel der Entlastungssumme aus der Abschaffung der kalten Progression über folgende zusätzliche Maßnahmen geeinigt:
- Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Anhebung Nächtigungsgeld von 15 auf 17 Euro.
- Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
- Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden den Bewohnern von nun an aliquot zugerechnet.
- Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.
„Die Anhebung des Kilometergeldes ist dem Österreichischen Landarbeiterkammertag seit Jahren ein Anliegen und wir haben uns bei jeder Gelegenheit gegenüber den Koalitionspartnern dafür eingesetzt. Die Erhöhung war notwendig und längst überfällig! Sie stellt einen großen Erfolg und eine große Entlastung für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft dar.“, freut sich Vorsitzender Präsident Ing. Andreas Freistetter.
Quelle: ÖLAKT
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