Neuer Kollektivvertrag bringt 3,20 % Lohn- und Gehaltserhöhung

Zum zweiten Mal hat die neue Führung der „Unser Lagerhaus“ WHG am 9. März 2022 in Person von Geschäftsführer Mag. Markus Furtenbacher, Personalchefin Mag.a Michaela Lackinger und Mag.a Bettina Kastner vom Österreichischen Raiffeisenverband die Kollektivverträge für die Arbeiter und Angestellten der „Unser Lagerhaus“ Warenhandelsges.m.b.H für die Niederlassung in Tirol auf Dienstgeberseite verhandelt.

Nach harten aber durchaus fair geführten Verhandlungen konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Mit 1. April 2022 werden die Löhne und Gehälter um 3,20 %, aufgerundet auf volle Euro bzw. Euro-Cent-Beträge bei Stundenlöhnen erhöht. Die Lehrlingsentschädigungen wurden um Fixbeträge angehoben, wodurch durchschnittlich eine darüberhinausgehende Erhöhung erzielt werden konnte.

Anrechnung von Lehrzeiten

Eine langjährige Forderung der Dienstnehmervertreter, nämlich die Anrechnung von innerbetrieblichen Lehrzeiten auf die Gehaltsvorrückungen, konnte bei dieser Verhandlung endlich umgesetzt werden.

Die Verhandlungspartner auf Dienstnehmerseite, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften vida und GPA für Kärnten sowie dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund und der Landarbeiterkammer Tirol zusammensetzen, zeigten sich zufrieden mit dem Abschluss und der gewählten Vorgangsweise.

Die Verhandlungsergebnisse:

 

KV-WHG Angestellte:

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Gehaltssätze werden um 3,20% erhöht. Aufrundung auf den nächsten vollen Euro. (Basis: Inflationsrate von Feb. 2021 bis Jän. 2022: 3,1 %)

3. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe vom 31.03.2022 erhalten.

4. Angestellte im Außendienst mit Fixum und Provision erhalten eine Fixum-Erhöhung von 3,20 %, Aufrundung auf den nächsten vollen Euro.

5. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.
1. Lehrjahr EUR 740,00
2. Lehrjahr EUR 900,00
3. Lehrjahr EUR 1.170,00
4. Lehrjahr bzw. Doppellehre EUR 1.230,00

6. Für neueintretende Lehrlinge ab 01.04.2022 werden die innerbetrieblichen Lehrzeiten auf die Betriebszugehörigkeit für die Gehaltseinstufung angerechnet.

7. Übernahme des Punktes 7 und 8 des Forderungsschreibens.

 

KV-WHG Arbeiter:

1. Der ausgehandelte Kollektivvertrag tritt mit 01.04.2022 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

2. Die kollektivvertraglichen Stundenlohnsätze werden um 3,20% erhöht. Aufrundung auf die zweite Dezimalstelle. (Basis: Inflationsrate von Feb. 2021 bis Jän. 2022: 3,1 %)

3. Die Lehrlingsentschädigungen werden folgend erhöht.
1. Lehrjahr EUR 740,00
2. Lehrjahr EUR 901,00
3.Lehrjahr EUR 1.184,00
4.Lehrjahr EUR 1.535,00

4. Überzahlungen bleiben in der euromäßigen Höhe von 31.03.2022 erhalten.

5. Übernahme des Punktes 4, 8 und 10 des Forderungsprogrammes.

6. Angleichung der gesetzlichen Kündigungsfristen (Kündigungsfrist Arbeitgeber 15. oder Monatsletzter, Arbeitnehmer 1 Monat zum Monatsletzten).