Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich € 100,00. Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt monatlich im Nachhinein wie folgt:
Personenanzahl | Obergrenze |
1 | € 1.900,00 |
2 | € 2.700,00 |
3 | € 2.900,00 |
4 | € 3.100,00 |
5 | € 3.300,00 |
für jede weitere Person | € 200,00 |
die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit);
die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein;
die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis oder eines neuerlichen Folgeantrages für das nächste Lehrjahr.
Voraussetzungen
Fördernehmer/-innen können Lehrlinge im Sinne der Rahmenrichtlinie sein.
Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) je nach Größe des Haushalts die nachstehend angeführten Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung einzureichen. Folgeanträge sind spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres einzureichen.
Die zuständige Stelle ist die Abteilung „Gesellschaft und Arbeit“ beim Amt der Tiroler Landesregierung, Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck.
Tel. 0512/508-7871 oder
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at