Die Landarbeiterkammer Tirol informiert seit Anfang des Sommers Erntehelfer und Saisonbeschäftigte aus dem Ausland mit neuen Informationsblättern zum Thema „Arbeiten bei Hitze“ in 11 Sprachen.

Die Erntehelfer und Saisonbeschäftigten sorgen dafür, dass die Regale in den Supermärkten und Bauernläden mit heimischem Obst und Gemüse gefüllt werden können“, streicht Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Gleirscher den Wert jener Dienstnehmer/innen heraus, die Jahr für Jahr vornehmlich aus Südosteuropa zur Erntezeit nach Tirol kommen und mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln leisten.

Um sie über ihre Rechte als Beschäftigte in bäuerlichen Betrieben zu informieren, gibt es seit mehreren Jahren Infoblätter für Erntehelfer und Saisonbeschäftigte aus dem Ausland. Übersetzt in 11 Sprachen – von Rumänisch, Ungarisch über Polnisch bis zu Ukrainisch – werden darin arbeitsrechtliche Basisinformationen, wie der aktuell geltende Mindestlohn, die Abgeltung von Sonderzahlungen, Arbeitszeit sowie der Urlaubsanspruch, erläutert.

Nun wurde die Informationskampagne mit neuen Übersetzungen inhaltlich ausgebaut. Hinzu kamen Infoblätter zum Thema „Arbeiten bei Hitze“, die bereits seit mehreren Wochen auf der Homepage abrufbar sind.

An heißen Sommertagen nimmt die Leistungsfähigkeit ab und das Unfallrisiko zu. Die Landarbeiterkammer Tirol hat die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeiten bei Hitze beantwortet.

Wenn die heißesten Tage des Jahres ins Land ziehen und die Temperaturen auf deutlich über 30 °C steigen, freuen sich alle, die Urlaub oder Ferien haben, auf eine kühle Erfrischung im Freibad oder im heimischen Pool. Weit weniger angenehm sind die alljährlichen Hitzeperioden für jene, die an diesen Tagen arbeiten müssen. Neben der Belastung für den Kreislauf steigt bei hohen Temperaturen auch das Unfallrisiko. Die Landarbeiterkammer Tirol verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Infos zum Thema Arbeiten bei Hitze.

Welche Gefahren drohen bei Arbeiten unter großer Hitze und/oder intensiver Sonneneinstrahlung?
erhöhtes Unfallrisiko, Fehleranfälligkeit
Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, beschleunigter Herzschlag, Bewusstseinstrübung, Koma -> Achtung: Lebensgefahr)
Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl,Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige Kopfschmerzen)
Sonnenbrand, Risiko der Hautkrebsentstehung
sinkende Arbeitsleistung und Arbeitsqualität (30-70 % bei sommerlicher Hitzeperiode)
Gibt es „hitzefrei“?
Es sind keine Temperaturgrenzen gesetzlich festgelegt, das heißt es gibt keinen Anspruch auf „hitzefrei“ bei bestimmten Temperaturen. ABER: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um Hitzebelastungen so gering wie möglich zu halten (Fürsorgepflicht). Dabei haben kollektive Maßnahmen (z.B. Sonnensegel) Vorrang vor individuellen (z.B. Sonnencreme).

Welche Maßnahmen kommen in Frage?
Bereitstellung alkoholfreier Getränke
Abschattung des Arbeitsplatzes z.B. durch Sonnenschirme/-segel
Schutzkleidung, z.B. Sonnenhüte, Nackenschutz, Kühlwesten, UV-sichere Kleidung, Brillen
Sonnenschutzmittel
gekühlte Mannschaftscontainer/Aufenthaltsräume
Kühlbox/Kühlschrank für Getränke und Speisen
organisatorische Maßnahmen (Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden)
Unterweisung der Arbeitnehmer in Erste-Hilfe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzschlag
Innenbereich: Kleidungsvorschriften lockern (leichtes Schuhwerk, sommerliche Kleidung), Bereitstellung von Ventilatoren (Zugluft vermeiden), Lüften am Morgen und Abend (Nachtabkühlung), Abschattung durch Außenjalousien

Was gilt für Arbeiten im Innenbereich?
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass möglichst folgende Lufttemperaturen eingehalten werden:

Geringe körperliche Belastung
(Sitzen, Büroarbeit): mind. 19 °C und max. 25 °C
Normale körperliche Belastung
(Stehen): mind. 18 °C u. max. 24 °C
Hohe körperliche Belastung
(Handwerkliche Tätigkeiten): mind. 12 °C

Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der Nutzung des Raumes obige Werte nicht zulässt (z.B. Glashaus, Kühllager)

Ein grundsätzliches Recht auf eine Klimaanlage besteht nicht.

Was tun bei Hitze-Notfällen – Erste Hilfe Maßnahmen?
Rettungskette in Gang setzen = ErsthelferIn (inkl. Notruf absetzen) – Rettungsdienst – Krankenhaus (im Zweifel IMMER die Rettung verständigen!)
Arbeitnehmer/innen nicht unbeaufsichtigt lassen
Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine hochlagern
Flüssigkeitszufuhr wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken und auf Hautflächen legen

verschiedenste Sprachen:

Englisch

Slowenisch

Slowakisch

Serbisch

Rumänisch

Polnisch

Kroatisch

Bosnisch

Albanisch

Bulgarisch

 

Bildnachweis: pixbay