Förderungsmaßnahmen und Treueprämien
a) Landarbeitereigenheimbau
Ziel dieser Förderung ist die Schaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen um der Land- und Forstwirtschaft die notwendigen Arbeitskräfte zu erhalten und eine Abwanderung in andere Berufe zu verhindern.
Die Förderung erfolgt durch Zahlung von Zuschüssen (die Höhe ist abhängig vom Familienstand und Einkommen) sowie durch Gewährung unverzinslicher Darlehen. Hinsichtlich der Größe der Baulichkeit sind die Richtlinien der Wohnbauförderung anzuwenden.
Landarbeiter-Eigenheimbau:
nicht rückzahlbare Beihilfen
- Je nach Berufsbild, Einkommen und Familienstand in der Höhe von 3.000 EUR bis 7.500 EUR;
- Erhöhungsbetrag pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um 1.100 EUR
unverzinsliche Wohnbaudarlehen
- für alle Kammerzugehörigen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und der vorgesehenen Richtlinien in der Höhe von bis zu 20.000 EUR, Laufzeit bis 10 Jahre
unverzinsliche Darlehen
- für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen (Einbau einer Biomasseheizanlage, einer Wärmepumpe, der Anschluss an Fernwärme und die Errichtung von Solar- bzw. Photovoltaikanlagen von bis zu 5.000 EUR, Laufzeit bis 10 Jahre
Die Förderungen können auch bei Ankauf eines bestehenden Objektes oder einer Eigentumswohnung gewährt werden.
Beratung und Antragsstellung ausschließlich durch den Förderungsreferenten Herrn DI Lorenz Strickner BSc, ABL (Tel.: 05 92 92 3003, E-mail: lorenz.strickner@lk-tirol.at).
b) Treueprämien für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer
Dienstnehmer mit langdauernder Dienstzeit in der heimischen Land- und Forstwirtschaft können im Rahmen von Landarbeiterehrungen ausgezeichnet werden.
Ehrungen sind vorgesehen bei einer anrechenbaren Dienstzeit
von 10 Jahren beim selben Dienstgeber oder im selben Betrieb | € 75,00 |
von 25 Jahren, | € 175,00 |
von 35 Jahren und | € 275,00 |
von 45 Jahren. | € 450,00 |
Den Jubilaren wird bei den Ehrungsfeiern im Herbst (in Lienz, Imst, Hopfgarten i.Br. oder Innsbruck) ein Diplom, eine Anstecknadel und eine Treueprämie, abgestuft nach der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre, überreicht.
Anträge für die nächstjährige Ehrung sind bis spätestens 30. April bei der Landarbeiterkammer Tirol einzureichen.
c) Land- und Forstarbeiterhilfswerk
Aus Mitteln des Land- und Forstarbeiterhilfswerkes der Landarbeiterkammer Tirol werden unverzinsliche Darlehen, Lern- und Ausbildungsbeihilfen sowie Beihilfen bei besonderen Notständen vergeben.
Lernbeihilfen:
Lernbeihilfen können einmalig pro Schuljahr bzw. Kursbesuch beantragt werden. Anträge des Vorjahres können mit dem halben Fördersatz berücksichtigt werden. Dem Antrag auf Lernbeihilfe ist eine entsprechende Schulbesuchs- bzw. Kursbestätigung beizulegen.
- Bei Besuch von Volks- und Hauptschule bzw. neue Mittelschule während der Pflichtschulzeit wird in der Regel keine Lernbeihilfe gewährt.
Ausnahme: Unterbringung in Heim bzw. Tagesheim oder Sporthauptschule
- Bei Besuch des land- und hauswirtschaftlichen Fachschulen
- Bei Besuch von landwirtschaftlichen Mittel- und Hochschulen
- Bei Besuch von sonstigen mittleren Schulen (HAK, HTL, etc.)
- Bei Besuch von Universitäten
- Bei landwirtschaftsfremder Lehre
- Bei landwirtschaftlicher Lehre
- Bei Ausbildungen in Gesundheitsbereichen
- Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft
- (Facharbeiter- und Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger)
- Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse etc.)
nicht rückzahlbare Beihilfen bei besonderen Notständen
- in fallbezogener Höhe, zumindest 100 EUR
Führerscheinbeihilfe
Beihilfe für:
- B-Führerschein - 300 EUR
- C-Führerschein - 300 EUR
- F-Führerschein - 200 EUR
- E-Führerschein - 100 EUR
unverzinsliche Darlehen
- zur Anschaffung von Hausrat und Einrichtungsgegenständen sowie zur Förderung sonstiger Maßnahmen, die der Verbesserung der Existenzgrundlage oder der Wohnverhältnisse dienen in der Höhe von bis zu 6.000 EUR, Laufzeit bis 48 Monatsraten.
Antragsformulare können über die Landarbeiterkammer Tirol schriftlich (6020 Innsbruck, Brixner Straße 1), per E-Mail (lak@lk-tirol.at) oder telefonisch (05 92 92 3003) angefordert und eingereicht werden.
Diese Anträge können jederzeit auch über die Ortsvertreter der Landarbeiterkammer (Antragsformulare liegen dort bereit) eingebracht werden.
Beratung und Antragstellung vornehmlich durch den Förderungsreferenten DI Lorenz Strickner . (Tel. 05 92 92 3003)
Unsere Antragsformulare stehen hier zum Download für Sie bereit. Diese können Sie einfach digital ausfüllen, ausdrucken und anschließend unterschrieben an unsere Adresse Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck zurücksenden.
FÖRDERUNG BEANTRAGEN
FÖRDERUNGSABTEILUNG
Sie erreichen unsere Förderungsabteilung unter: 05 92 92/3003FÖRDERANTRÄGE - Land- und Forstarbeiterhilfswerk
Neben der Möglichkeit eines Online-Förderantrages, können Sie uns Ihre Unterlagen natürlich auch gerne per Mail: lorenz.strickner@lk-tirol.at, postalisch oder per Fax zukommen lassen. Alle Informationen und die nötigen Antragsformblätter finden Sie hier:
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