Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) wegen der Preiserhöhungen durch den Streamingdienst Netflix in den Jahren 2019 und 2020 gibt es nun eine Einigung. Alle betroffenen Kund:innen erhalten das Geld zurück.

Aktuell verschickt Netflix an seine Abonnent:innen per E-Mail ein Angebot zu einer pauschalen Rückerstattung von Mitgliedsgebühren – im Wert von 20 oder 30 €, je nachdem, ob die Person von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen war.

Um das Geld einzufordern, muss ein persönlicher Code in ein Netflix-Refund-Formular eingegeben werden. Den Code erhalten Betroffene in der E-Mail.

Erhöhungen nicht rechtswirksam vereinbart

Grund für die jetzigen Rückzahlungen ist, dass die Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020 laut den AK-Konsumentenschützern nicht rechtswirksam vereinbart wurden. Die Bundesarbeiterkammer klagte deswegen.

Der Streaminganbieter lenkte daraufhin ein und bot die Entschädigung der betroffenen Kund:innen mit Pauschalbeträgen an. Dem stimmte die Arbeiterkammer zu, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten.

 

Bei weiteren Fragen sind wir telefonisch unter 05 92 92 3000 erreichbar.

 

Quelle: ORF

Bildnachweis: Pixabay-6964935