Im Rahmen der Vollversammlung präsentierte Vorsitzender Präsident Ing. Andreas Freistetter in seinem Jahresbericht einige Erfolge und zukünftigen Projekte des Landarbeiterkammertages: Verordnungen zum LAG, Maßnahmen gegen den Arbeitskräftemangel, Aktionen gegen die Teuerung und Umsetzung des LF-BAG.
Verordnungen zum LAG – Finale steht bevor
Seit 2021 ist das Landarbeitsgesetz in Geltung und hat für die Landarbeiter:innen zu einer deutlichen Rechtssicherheit und Vereinfachung geführt.
Nunmehr sind auch fast alle Verordnungen umgesetzt, sodass dieses große Projekt kurz vor seinem Abschluss steht. Gerade die Arbeitsstättenverordnung war von zähen Verhandlungen geprägt. Durch ihre Erlassung wurden jedoch die Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft deutlich verbessert! Aktuell wird gerade die Jugendarbeitsschutzverordnung zwischen den Sozialpartnern und dem Arbeitsministerium verhandelt. Die Hauptinhalte stehen schon fest, lediglich Detailfragen und textliche Änderungen sind noch offen.
Für Vorsitzenden Präsident Ing. Andreas Freistetter wird damit eine Herzensangelegenheit umgesetzt: „Mit der Umsetzung der Verordnungen zum LAG schreiben wir die Geschichte des LAG erfolgreich weiter. Jahrzehntelang waren bundesweit einheitliche Regelungen ein Wunsch unserer Arbeitnehmer*innen. 2023 werden wir diesen erfüllen können!“
Arbeitskräftemangel – Stammmitarbeiterregelung als erster Schritt
Die Stammsaisonierregelung wurde Ende 2022 durch die Stammmitarbeiterregelung ergänzt. Stammmitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen und erhalten damit befristeten Aufenthalt und beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In weiterer Folge kann dann eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erworben werden. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen langfristig und regelmäßig in Österreich zu arbeiten! Das diese Maßnahme schon Wirkung entfaltet, zeigt sich in den Drittstaatskontingentzahlen, welche dieses Jahr nicht ausgeschöpft wurden. „Arbeitskräfte sind in ganz Europa eine wertvolle, aber mittlerweile knappe Ressource. Um langfristig Arbeitnehmer*innen an die Landwirtschaft zu binden, benötigt es attraktive Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen“, so Vorsitzenden-Stv. Bgm. Andreas Gleirscher.
Teuerung – auch für Landarbeitnehmer:innen spürbar
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt der Vollversammlung war die Teuerung. Diese macht auch vor den Mitgliedern der Landarbeiterkammern nicht halt. Regierung und Gesetzgeber reagieren mit der Abschaffung der kalten Progression, der Senkung der Steuersätze, dem Teuerungsausgleich, dem Klimabonus und vielem mehr auf die finanzielle Mehrbelastung für die österreichische Bevölkerung. Für die Delegierten der Vollversammlung des ÖLAKT bedarf es jedenfalls der Anhebung des Kilometergeldes. „Die Anhebung des Kilometergeldes von 42,- Cent ist längst überfällig. Hier geht es um einen Aufwand, den Dienstnehmer*innen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen. Dieser muss auch entsprechend abgegolten werden“, stellt Vorsitzender-Stv. Präsident HR Eduard Zentner klar.
LF-BAG – Begutachtung steht bevor
Die Umsetzung des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ist weiterhin eines der Hauptanliegen der Arbeitnehmer:innen in der Land- und Forstwirtschaft. Nunmehr liegt ein fertiger Gesetzesentwurf vor. Der ÖLAKT war bei dessen Erarbeitung maßgeblich beteiligt. Der Entwurf befindet sich gegenwärtig in der Koordinierung zwischen den Regierungsparteien und soll in naher Zukunft in Begutachtung gehen. „Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für ein erfolgreiches Berufsleben. Wir brauchen dieses Gesetz und müssen damit schleunigst in Begutachtung gehen, um das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen“, weiß Vorsitzender-Stv. Vizepräsident Alexander Rachoi.
Quelle & Bildnachweis: ÖLAKT