In Zeiten hoher Inflation wird die Wertsicherung der Pensionen zu einem wichtigen Thema. Dabei kann der Zeitpunkt des Pensionsantritts entscheidenden Einfluss auf die Pensionshöhe haben.
Welche pensionsrechtlichen Wertsicherungsproblematiken treten bei hoher Inflation auf?
Problem 1: Versicherte, die unterjährig in Pension gehen, erhalten die jährliche Pensionsanpassung nur anteilig. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Anpassung im ersten vollen Pensionsjahr. Diese Aliquotierungsregel wurde für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Das bedeutet: Wer im Jahr 2023 eine Pension antritt, kann mit einer Pensionsanpassung zum 1.1.2024 von ca. 10 Prozent rechnen. Dieses Problem wurde also vorerst gelöst.
Problem 2: Die Gesamtgutschrift am Pensionskonto stellt die Pensionsanwartschaft jener Versicherten dar, welche derzeit noch nicht in Pension sind. Die Aufwertung dieser Pensionskontogutschrift erfolgt auf Basis komplizierter Berechnungen, die im Ergebnis eine Verzögerung des Inflationsausgleichs von bis zu drei Jahren zur Folge haben. Die Aufwertung zum 1.1.2024 wird nach den geltenden Regeln vermutlich maximal 3,5 % betragen. Dieses Problem ist nach wie vor ungelöst!
Was kann man nun jenen Menschen raten, die in den nächsten 12 Monaten in den Ruhestand gehen wollen oder müssen?
Durch die Aussetzung der Aliquotierung bei der Pensionsanpassung in den beiden kommenden Jahren werden Pensionsstichtage in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr benachteiligt. Da diese Maßnahme ohne gleichzeitiges Nachjustierungen bei der Aufwertungszahl geschehen ist, muss nach derzeitigem Stand von einem Pensionsantritt in den ersten Monaten des Jahres 2024 abgeraten werden. Nach derzeitigem Stand bekäme beispielsweise jeder Pensionist mit Stichtag 1.12.2023 nach einem Monat (ab Jänner 2024) eine Pensionserhöhung von voraussichtlich gut 10 Prozent, der Pensionist mit Stichtag 1.1.2024 hingegen lediglich eine um 3 bis 3,5 % aufgewertete Gesamtkontogutschrift als Pensionsbasis – also alles in allem gut 6 % weniger Pension ein Leben lang, als wenn er ein Monat früher gegangen wäre!
Ob der Gesetzgeber auch hinsichtlich der verzögerten Wertsicherung des Pensionskontos durch die Aufwertungszahl reagieren wird und eine besondere Regelung für Zeiten hoher Inflation findet, ist ungewiss.
Daher: Dass ein Pensionsantritt gegen Jahresende 2023 besondere Nachteile gegenüber einem Antritt Anfang 2024 mit sich bringen wird, erscheint äußerst unwahrscheinlich. Dass hingegen ein Pensionsantritt zu Jahresbeginn 2024 einen deutlichen Pensionsverlust nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht zu befürchten, wenn auch keinesfalls gewiss.
Bei Fragen wenden Sie sich an Kammerdirektor-Stellvertreter Mag. Johannes Schwaighofer oder Rechtsreferent Mag. Markus Steinbacher unter 05 92 92 3000.
Quelle: LAK NÖ
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