Österreichische Gesundheitskasse beschließt Fortführung bis Ende 2020
Der Herbst kommt und stellt das Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen: Bereits in den vergangenen Wochen ist die Zahl der Covid-19-Infizierten gestiegen.
Die Österreichische Gesundheitskasse reagiert daher schnell und verlängert die telefonische Krankmeldung für Verdachtsfälle bis Ende des Jahres, um Ordinationen und die Gesundheitshotline 1450 zu entlasten.
Damit soll die Absonderung für Covid-19-Verdachtsfälle österreichweit sichergestellt werden. Um Ärztinnen und Ärzte besser zu unterstützen und das Risiko einer Ansteckung bei derartigen Fällen möglichst gering zu halten, legt die ÖGK eine österreichweite Vorgehensweise für Covid-19-Verdachtsfälle fest.
Wie funktioniert das?
Personen, die als Verdachtsfall gelten, sollen jedenfalls die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren, um weiterhin eine österreichweite Übersicht über Verdachtsfälle zu gewährleisten. In den meisten Bundesländern wird auch über 1450 eine Testung und behördliche Absonderung veranlasst. Bis zur behördlichen Absonderung bzw. bis zum Vorliegen eines Testergebnisses können die Betroffenen in einer Ordination anrufen und nach einer telemedizinischen Abklärung telefonisch krankgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Person auch entsprechende Symptome aufweist.
Bei einem positiven Testergebnis greift die behördliche Absonderung jedenfalls rückwirkend: Die Absonderung nach dem Epidemiegesetz ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Krankschreibung spätestens nach fünf Arbeitstagen. Ist die betroffene Person aber weiterhin krank, so ist für die Verlängerung der Krankmeldung ein persönlicher Arztbesuch notwendig.
Mit diesem Vorgehen will die ÖGK sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten, die Covid-19-Symptome zeigen, möglichst unbürokratisch und risikolos eine Krankmeldung erhalten und dafür nicht extra eine Ordination aufsuchen müssen. Für alle anderen Erkrankten gilt dies nicht, sie können weiterhin von einem Arzt oder einer Ärztin persönlich untersucht und krankgeschrieben werden.
Die Verlängerung der telefonischen Krankmeldung bei Covid-19-Verdachtsfällen soll die Arbeit der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner der ÖGK erleichtern. Sie spielen während der Pandemie eine entscheidende Rolle bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Quelle: ÖGK
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