Die Sommersonne lacht und lädt hinaus in die Natur.
Doch Achtung: Ab Temperaturen über sieben Grad Celsius erwachen die Spinnentiere.
Die Zecke ist so groß wie ein Stecknadelkopf, lebt vor allem in Gras und Gestrüpp und überträgt Krankheiten wie FSME oder Borreliose. Kaum ein anderes Tier ist für so viele Infektionen verantwortlich wie dieser kleine Blutsauger – genannt auch „Gemeiner Holzbock“. Vor FSME-Viren schützt nur die Impfung, bei einer Borrelien-Infektion ist der beste Schutz die Früherkennung!
FSME-Erkrankung
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Viruserkrankung, die zur Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute und des Zentralnervensystems führt. Die Symptome der FSME können einer Grippe ähnlich sein wie z. B. Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Nackensteifigkeit. Die Erkrankung kann aber auch zu bleibenden Dauerschäden wie Lähmungen oder lang andauernder Rekonvaleszenz und im ungünstigsten Fall sogar zum Tod führen. Auch bei einem leichteren Krankheitsverlauf kann eine Persönlichkeitsveränderung auftreten. Gegen die ausgebrochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbehandlung. Es können nur die Symptome so gut wie möglich gemildert werden. Der einzig wirksame Schutz gegen die Erkrankung ist die FSME-Impfung. Der günstigste Zeitpunkt dafür ist gegen Winterende noch vor Beginn der Zeckensaison.
Borreliose
Die FSME-Impfung schützt nicht vor Borreliose, die ebenfalls durch Zeckenbiss übertragen wird. Borreliose ist eine bakterielle Infektion, die im Übertragungsfall unbedingt mit Antibiotika behandelt werden sollte. Bei jeder verdächtigen Rötung um die Bissstelle wird ärztliche Beratung empfohlen.
Zeckenimpfaktion der AUVA
Personen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind oder überwiegend Tätigkeiten ausüben, bei denen ein ähnlich hohes Risiko besteht und bei der AUVA unfallversichert sind, können im Rahmen der Impfaktion 2019 von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gratis Impfstoff erhalten.
Abwicklung dieser Impfaktion
Der Dienstgeber füllt eine Bestellliste für jene Dienstnehmer, die für eine Impfung in Frage kommen, aus und übermittelt diese an die AUVA. Diese übermittelt dann den Impfstoff an die angeführte Lieferadresse. Die Impfung ist dann selber zu organisieren.
Nähere Informationen erhält man bei der AUVA
unter der Telefonnummer: 059393-20770 bzw. über die E-Mail-Adressen:
susanne.klampfer@auva.at oder irene.gamperl@auva.at
Gratis Zeckenschutz für Landwirte durch die SVB
FSME wird für Landwirte als Berufskrankheit anerkannt. Um einer Erkrankung vorzubeugen, bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern ihren Versicherten sowie den im Betrieb mitarbeitenden Angehörigen eine kostenlose Zeckenschutz-Impfung an.
Impfplan
- Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilen:
Erste Teilimpfung
Zweite Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der ersten Teilimpfung
Dritte Teilimpfung: 1 Jahr nach der ersten TeilimpfungErste Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der dritten Teilimpfung
Auffrischungsimpfungen:
Alle fünf Jahre nach der Boosterimpfung.
Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf drei Jahre!
Für Impflinge unter 16 Jahren wird ein eigener Impfstoff zur Verfügung gestellt.
Richtige Zeckenentfernung
Entfernen Sie die Zecke möglichst rasch.
Man weiß heute, dass das langsame Abtöten (z. B. Drehen im Uhrzeigersinn; Öl auf die Zecke) vor allem die Einschwemmung von Erregern (z. B. Borrelien) fördert.
Am besten zieht man mit einer Pinzette kurz am Körper der Zecken an.
Wenn Sie im Wald unterwegs sind, können Sie auch mit einer Kreditkarte in horizontaler Richtung den Kopf der Zecke aushebeln.