Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragslöhne der Anlage 1 und 2, der Lehrlingsentschädigung, sowie der motormanuellen Schlägerung um 8,8%
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,7%
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt EUR 2.106,11
- Das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr beträgt EUR 1.415,04
- Geltungstermin: 1. Jänner 2024
- Laufzeit: 12 Monate
Quelle: PRO-GE